Hundeführerschein Bremen - Sachkundenachweis Bremen

Start am 1. Juli 2026

Am 1. Juli 2026 wird der Hundeführerschein in Bremen eingeführt.

 

Hier findest Du eine Übersicht der Kriterien der Hundehalter, die einen Hundeführerschein ablegen müssen und alle Fragen und Antworten rund um den Hundeführerschein in Bremen.

 

Informationen zum Hundeführerschein Bremen

In Bremen ist die Einführung des Hundeführerscheins ab dem 1. Juli 2026 beschlossen worden. Ziel des Sachkundenachweises/ Hundeführerscheins in Bremen ist es, sowohl dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung als auch den Anforderungen an eine artgerechte Haltung der Hunde gerecht zu werden.

 

Folgende Details für den Hundeführerschein in Bremen wurden dabei vom Bremer Senat festgelegt:

 

  •  Ab dem 1. Juli 2026 müssen alle, die sich einen Hund anschaffen wollen, eine theoretische und praktische Prüfung ablegen

  • Die theoretische Prüfung wird schon vor der Aufnahme des Hundes abgelegt und der praktische Teil dann innerhalb eines Jahres nach der Aufnahme des Hundes

  • Hat ein Hundehalter am Stichtag (1. Juli 2026) schon einen Hund, braucht er für diesen keinen Hundeführerschein. Schafft er sich dann jedoch nach dem 1. Juli 2026 einen neuen Hund an, muss er für den neuen Hund die theoretische und die praktische Prüfung ablegen

  • Während in Niedersachsen die praktische Prüfung sogar mit einem fremden Hund erfolgen kann und diese bei der Anschaffung eines neuen Hundes nicht wiederholt werden muss, ist es für den Hundeführerschein in Bremen geplant, dass der Halter mit jedem neuen Hund eine praktische Prüfung ablegt. Die Theorieprüfung muss bei der Neuanschaffung eines Hundes aber nicht wiederholt werden

  • Wurde die Theorieprüfung schon in einem anderen Bundesland abgelegt, wird diese in Bremen anerkannt und muss nicht wiederholt werden

  • Ausnahme: Für Halter, die einen Hund halten , der nach dem Gesetz als gefährlich gilt, sie müssen innerhalb von 2 Jahren nach dem 1. Juli 2026 sowohl die theoretische und die praktische Prüfung ablegen

  • Hundehalter, die eine sehr hohe Sachkenntnis zum Thema Hundehaltung haben z.B. Tierärzte, Jäger mit Jagdschein oder Halter eines Blindenhundes, Assistenzhundes müssen ebenfalls keinen Hundeführerschein in Bremen ablegen

  • Es gibt ab 1. Juli 2026 eine Kennzeichnungs- und RegistrierungspflichtAlle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und in einem Register gemeldet werden

  • Alle Hundehalter werden verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihre Hunde abzuschließen (mindestens 500.000 Euro bei Personenschäden und 250.000 Euro bei Sachschäden)

  • Die Erlaubnispflicht für gefährliche Hunde (Hunde, die bereits auffällig geworden sind) gilt weiterhin. Diese Hunde dürfen nur mit einer behördlichen Genehmigung gehalten werden

  • Die Rasseliste wird in Bremen beibehalten, soll jedoch fortlaufend auf ihre Wirksamkeit geprüft werden.

 

Quelle: Bericht der Pressestelle des Senats vom 11.2.2025


Auf der Informationsseite des Senators für Inneres und Sport in Bremen findest Du viele weitere wichtige Fragen und Antworten zum Hundeführerschein in Bremen: Freie Hansestadt Bremen - Der Senator für Inneres und Sport


Du hast noch weitere Fragen zum Hundeführerschein in Bremen, dann melde Dich sehr gerne:

Hundeschule Bremen - Ihre Hundeschule MOMO in Bremen

Hundeschule MOMO

Meike Mosen

Warfer Landstraße 63D

28357 Bremen

 

Tel. 0173 9917494

email: [email protected]

facebook: Hundeschule MOMO in Bremen bei facebook

Instagram: Hundeschule MOMO in Bremen bei Instagram